Pflegegrad 1 bis 5: Alle Grade, Leistungen & Unterschiede 2026

Sie haben einen Pflegeantrag gestellt – oder überlegen es – und fragen sich, was die fünf Pflegegrade eigentlich bedeuten? Der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 5 ist gewaltig: Er entscheidet darüber, ob Sie 131 Euro Entlastungsbetrag bekommen oder über 60.000 Euro jährlich an Leistungen. Diese Übersicht zeigt alle fünf Grade auf einen Blick, hilft Ihnen einzuschätzen welcher Pflegegrad infrage kommt – und zeigt, wie Sie jede Leistung voll ausschöpfen.

Infografik-Tabelle „Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick“ mit einem Vergleich von Punktebereichen, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüssen für Wohnumfeldverbesserung.
May 31, 2026
Lesedauer
10
Minuten
Autor:
Burim Bajrami
Burim Bajrami

Zusammenfassung:

  • Es gibt 5 Pflegegrade (PG 1–5), die seit 2017 die alten Pflegestufen ersetzen. Maßstab ist die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand.
  • Pflegegeld gibt es erst ab PG 2 (347 €/Monat). PG 1 erhält 131 € Entlastungsbetrag – nutzbar für Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung.
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahrestopf von 3.539 € ab PG 2 (seit 1.7.2025).
  • Entlastungsbetrag (131 €) & Pflegehilfsmittel (42 €) gelten für alle fünf Pflegegrade.
  • Jeder Pflegegrad kann jederzeit durch einen Antrag auf Höherstufung angepasst werden.

Pflegegrad

Das Pflegegrad-System im Überblick

Die fünf Pflegegrade wurden am 1. Januar 2017 eingeführt und lösten die früheren drei Pflegestufen ab. Der entscheidende Unterschied: Es zählt nicht mehr, wie viele Minuten Pflege jemand täglich benötigt, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann.

Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit bis zu 100 Punkten, verteilt auf sechs Module:

  • Modul 1 – Mobilität (10 %)
  • Modul 2 & 3 – Kognition & Verhalten (15 %)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40 %) – das schwerste Modul
  • Modul 5 – Krankheitsbewältigung (20 %)
  • Modul 6 – Alltagsgestaltung (15 %)

Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad – und desto mehr Leistungen. Anspruch haben alle in Deutschland gesetzlich oder privat Pflegeversicherten, bei denen die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauert oder andauern wird.

Pflegegrad vs. Pflegestufe

Als Faustregel gilt: Pflegestufe 1 entspricht heute eher Pflegegrad 2 oder 3, Pflegestufe 2 eher Pflegegrad 3 oder 4 und Pflegestufe 3 eher Pflegegrad 4 oder 5. Pflegegrad 1 ist eine komplett neue Einstiegsstufe, die es vorher gar nicht gab.

Die 5 Pflegegrade im Detail

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung (12,5–27 Punkte)

Noch weitgehend selbstständig, aber regelmäßig Unterstützung nötig. Kein Pflegegeld, dafür 131 € Entlastungsbetrag monatlich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. → Alle Leistungen Pflegegrad 1

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte)

Der häufigste Pflegegrad (43,5 % aller Betroffenen). Erstmals Pflegegeld (347 €), Sachleistungen (796 €) und Verhinderungspflege. → Alle Leistungen Pflegegrad 2

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte)

Täglich intensive Hilfe in mehreren Bereichen. Pflegegeld 599 €, Sachleistungen 1.497 €, Tagespflege 1.298 €. → Alle Leistungen Pflegegrad 3

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte)

Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig. Pflegegeld 800 €, Sachleistungen 1.859 €, Tagespflege 1.685 € – über 55.000 €/Jahr. → Alle Leistungen Pflegegrad 4

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)

Höchste Pflegebedürftigkeit. Pflegegeld 990 €, Sachleistungen 2.299 €, Tagespflege 2.085 € – über 60.000 €/Jahr. → Alle Leistungen Pflegegrad 5

Pflegegrad beantragen – so geht’s

  1. Antrag stellen. Formloser Anruf oder schriftliche Mitteilung an Ihre Pflegekasse genügt. Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung.
  2. Begutachtung vorbereiten. Pflegetagebuch für 1–2 Wochen führen, Arztberichte und Medikamentenpläne sammeln, vertraute Person beim Termin dabei haben.
  3. Begutachtungstermin. MD (gesetzlich) oder Medicproof (privat) bewertet Ihre Selbstständigkeit. Alles realistisch schildern – weder beschrönigen noch übertreiben.
  4. Bescheid & Leistungen. Innerhalb von 25 Arbeitstagen. Danach sofort alle Leistungen abrufbar.
  5. Widerspruch. Innerhalb von vier Wochen möglich. Pflegetagebuch und ärztliche Stellungnahmen stärken Ihren Widerspruch.

Alle Leistungen im Vergleich 2025/2026

Die Tabelle zeigt alle fünf Pflegegrade auf einen Blick. Ein „–“ bedeutet keinen Anspruch bei diesem Pflegegrad. Alle Beträge nach PUEG (Stand 2025/2026, nächste Erhöhung frühestens 1.1.2028).

Welcher Pflegegrad passt zu mir?

  • Pflegegrad 1: Weitgehend selbstständig, aber regelmäßig Hilfe bei Haushalt, Einkäufen oder Terminen. Kein Pflegepersonal erforderlich.
  • Pflegegrad 2: Täglich Hilfe in mindestens einem Lebensbereich (Körperpflege, Mobilität, Medikamente). Erste kognitive Einschränkungen möglich.
  • Pflegegrad 3: Mehrere Bereiche erheblich eingeschränkt. Intensive tägliche Unterstützung – oft durch Angehörige und Pflegedienst.
  • Pflegegrad 4: Fast alle Bereiche stark beeinträchtigt. Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig.
  • Pflegegrad 5: Vollständige Pflegeabhängigkeit mit besonderen Anforderungen (Beatmung, Magensonde, Lagerungspflege).

Wichtig: Auch kognitive Einschränkungen wie Demenz können zu einem höheren Pflegegrad führen, selbst wenn körperlich noch vieles möglich ist.

PflegegradPunktePflegegeld/Mon.Sachleistung/Mon.Entlastung/Mon.Hilfsmittel/Mon.~Jahresleistung
Pflegegrad 112,5–27131 €42 €>6.500 €
Pflegegrad 227–47,5347 €796 €131 €42 €~28.000 €
Pflegegrad 347,5–70599 €1.497 €131 €42 €~45.000 €
Pflegegrad 470–90800 €1.859 €131 €42 €>55.000 €
Pflegegrad 590–100990 €2.299 €131 €42 €>60.000 €

Tipps & häufige Fehler

  • Fehler 1: Zu spät beantragen. Jeder Monat Verzögerung ist verlorenes Geld – Leistungen gelten erst ab dem Monat der Antragstellung.
  • Fehler 2: Beim Gutachter beschränken. Schildern Sie Ihren schlechtesten Tag, nicht Ihren besten. Ein Pflegetagebuch dokumentiert die Realität objektiv.
  • Fehler 3: Entlastungsbetrag verfallen lassen. Die 131 € monatlich können bis 30. Juni des Folgejahres angespart werden – danach verfallen sie unwiderruflich.
  • Fehler 4: Nur das Pflegegeld sehen. Verhinderungspflege (3.539 €/Jahr ab PG 2), Tagespflege und Pflegehilfsmittel werden oft übersehen. Zusammen übersteigen sie das Pflegegeld oft um ein Vielfaches.
  • Fehler 5: Keinen anerkannten Anbieter wählen. Für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege muss der Dienstleister anerkannt sein. Pflegequelle rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Tipp: Höherstufung nicht scheuen. Steigt der Pflegebedarf, können Sie jederzeit eine Neubegutachtung beantragen. Eine Herabstufung ohne neue Begutachtung ist nicht möglich.

Häufige gestellte Fragen:

Es gibt fünf Pflegegrade (1–5), die seit dem 1. Januar 2017 die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Sie beschreiben die Einschränkung der Selbstständigkeit von gering (PG 1) bis schwerst mit besonderen Anforderungen (PG 5).

Ihr Antrag bei der Pflegekasse löst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. Medicproof aus. Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen und vergibt Punkte. Die Punktzahl bestimmt den Pflegegrad.

Die früheren Pflegestufen 1–3 wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Pflegestufe 1 entspricht heute etwa PG 2–3, Pflegestufe 2 etwa PG 3–4, Pflegestufe 3 etwa PG 4–5. Pflegegrad 1 ist eine neue Einstiegsstufe ohne Vorgänger.

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 €/Monat). Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, dafür aber auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Ja. Wenn sich Ihre Pflegesituation verschlechtert, können Sie jederzeit eine Neubegutachtung beantragen. Die Kasse entscheidet dann über eine Höherstufung. Ein Pflegetagebuch und ärztliche Belege stärken Ihren Antrag.

Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden – danach verfällt er unwiderruflich. Pflegegeld und Sachleistungen verfallen zum Monatsende. Nutzen Sie Ihre Ansprüche regelmäßig.

Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat), Zuschuss zur Wohnraumanpassung (bis 4.180 €), Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat) und Pflegekurse für Angehörige sind bei allen Pflegegraden verfügbar.

Pflegeleistungen optimal nutzen – in München und Umgebung

Als anerkannter Anbieter rechnet Pflegequelle den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – für Haushaltshilfe, Einkaufshilfe und Alltagsbegleitung. Jetzt kostenlos beraten lassen.

Kostenlos beraten lassen →

Verwandte Artikel

No items found.