Das Pflegegrad-System im Überblick
Die fünf Pflegegrade wurden am 1. Januar 2017 eingeführt und lösten die früheren drei Pflegestufen ab. Der entscheidende Unterschied: Es zählt nicht mehr, wie viele Minuten Pflege jemand täglich benötigt, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann.
Die Einstufung erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit bis zu 100 Punkten, verteilt auf sechs Module:
- Modul 1 – Mobilität (10 %)
- Modul 2 & 3 – Kognition & Verhalten (15 %)
- Modul 4 – Selbstversorgung (40 %) – das schwerste Modul
- Modul 5 – Krankheitsbewältigung (20 %)
- Modul 6 – Alltagsgestaltung (15 %)
Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad – und desto mehr Leistungen. Anspruch haben alle in Deutschland gesetzlich oder privat Pflegeversicherten, bei denen die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauert oder andauern wird.
Pflegegrad vs. Pflegestufe
Als Faustregel gilt: Pflegestufe 1 entspricht heute eher Pflegegrad 2 oder 3, Pflegestufe 2 eher Pflegegrad 3 oder 4 und Pflegestufe 3 eher Pflegegrad 4 oder 5. Pflegegrad 1 ist eine komplett neue Einstiegsstufe, die es vorher gar nicht gab.