Leistungen & Geld bei Pflegegrad 1 im Überblick
Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 noch recht selbstständig sind, fallen die Leistungen schlanker aus als bei höheren Pflegegraden. Einige Ansprüche sind jedoch identisch zu Pflegegrad 5 – darunter der Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel und der Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
LeistungAnspruch mit Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 € monatlichPflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlichTechnische PflegehilfsmittelJaZuschuss Hausnotrufbis zu 25,50 € monatlichWohnraumanpassungbis zu 4.180 € pro MaßnahmeWohngruppenzuschuss224 € monatlichDigitale Pflegeanwendungen (DiPA)bis zu 53 € monatlichPflegeberatung & BeratungseinsatzJaPflegekurse für AngehörigeJaPflegegeldKein AnspruchPflegesachleistungenKein AnspruchVerhinderungs- / KurzzeitpflegeKein AnspruchTages- & NachtpflegeKein Anspruch
Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
Der Entlastungsbetrag ist die mit Abstand wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Sie erhalten monatlich 131 Euro – bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für anerkannte Dienstleistungen genutzt. Entweder reichen Sie Rechnungen ein, oder ein anerkannter Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Bei Pflegegrad 1 gilt eine wichtige Sonderregel des Gesetzgebers: Sie dürfen den Entlastungsbetrag ohne Einschränkung für sämtliche Leistungen der ambulanten Pflege und Betreuung einsetzen – einschließlich der körperbezogenen Selbstversorgung wie Hilfe beim Duschen oder Baden. Ab Pflegegrad 2 ist genau dieser Bereich ausgeschlossen. Mit Pflegegrad 1 haben Sie also die flexibelste Nutzung dieses Budgets. Typisch sind: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote, Tages- oder Nachtpflege.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat
Mit jedem anerkannten Pflegegrad – also auch mit Pflegegrad 1 – haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 SGB XI). Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Der bequemste Weg ist eine Pflegebox: Sie wird monatlich kostenfrei nach Hause geliefert, und der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – ganz ohne Papierkram oder Vorkasse für Sie.
Hausnotruf & Wohnraumanpassung
Wenn Sie allein leben und im Notfall nicht selbst per Telefon Hilfe rufen könnten, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zum Hausnotruf von bis zu 25,50 Euro monatlich. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen Treppenlift – fördert die Pflegeversicherung mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, bei Pflegegrad 1 in gleicher Höhe wie bei Pflegegrad 5. Klären Sie die Förderung immer vor Beginn der Maßnahme mit Ihrer Pflegekasse ab.
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Damit keine Missverständnisse entstehen: Pflegegrad 1 bietet kein Pflegegeld zur freien Verfügung, keine Pflegesachleistungen für den Pflegedienst im engeren Sinne und keine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Diese Leistungen greifen erst ab Pflegegrad 2. Wer einen Pflegedienst braucht, kann ihn bei Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag finanzieren.