Pflegegrad 1: Alle Leistungen, Voraussetzungen & Geld 2026

„Pflegegrad 1 – da bekomme ich ja sowieso fast nichts.“ Diesen Satz hören wir ständig – und er ist schlicht falsch. Tatsächlich stehen Ihnen auch mit dem niedrigsten Pflegegrad jedes Jahr über 6.500 Euro an Leistungen zu. Geld, das Monat für Monat verfällt, wenn Sie es nicht abrufen.

Pflegegrad 1 übersicht als Grafik, informationen zu Leistungen, konkreten Leistungszahlen und tipps
May 30, 2026
Lesedauer
11
Minuten
Autor:
Burim Bajrami
Burim Bajrami

Zusammenfassung:

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (bis zu 1.572 € im Jahr) für Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Betreuung.
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Desinfektionsmittel – z. B. über eine Pflegebox.
  • Hausnotruf: bis zu 27€ monatlich Zuschuss. Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
  • Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen, keine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege – das gibt es erst ab Pflegegrad 2.
  • Voraussetzung: 12,5 bis unter 27 Punkte im Pflegegutachten – ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt zum Start.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was bedeutet Pflegegrad 1?
  • Voraussetzungen & Anspruch
  • Pflegegrad 1 beantragen – Schritt für Schritt
  • Leistungen & Geld im Überblick
  • Tipps & häufige Fehler
  • Fazit
  • Häufige Fragen

Pflegegrad

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 beschreibt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Er ist der niedrigste von fünf Pflegegraden, die seit der Pflegereform am 1. Januar 2017 die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Sie erhalten Pflegegrad 1, wenn im Pflegegutachten zwischen 12,5 und unter 27 Punkten für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden (§ 15 SGB XI).

Entscheidend ist dabei ein Perspektivwechsel, den viele nicht kennen: Seit 2017 zählt nicht mehr der zeitliche Pflegeaufwand, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Die Frage lautet also nicht „Wie viele Minuten Pflege pro Tag?“, sondern „In welchen Lebensbereichen ist Unterstützung nötig?“. Betroffen sind häufig Menschen mit beginnenden körperlichen Einschränkungen, etwa durch Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen.

Menschen mit Pflegegrad 1 sind in aller Regel noch weitgehend eigenständig. Sie kommen in vielen Bereichen allein zurecht und brauchen vor allem punktuelle Hilfe – im Haushalt, bei Einkäufen, bei Behördengängen oder schlicht Gesellschaft, um Einsamkeit vorzubeugen. Der Gesetzgeber will mit den Leistungen bei Pflegegrad 1 genau hier früh ansetzen: damit die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten bleibt und ein Verbleib in der vertrauten Umgebung gelingt.

Pflegegrad 1 ist nicht gleich Pflegestufe 1

Ein häufiger Irrtum: Die frühere Pflegestufe 1 entspricht nicht dem heutigen Pflegegrad 1. Wer vor 2017 in Pflegestufe 1 eingeordnet worden wäre, würde nach heutigem System meist Pflegegrad 2 oder sogar Pflegegrad 3 erhalten. Pflegegrad 1 ist eine neue, niedrigere Einstiegsstufe, die es vorher gar nicht gab.

Voraussetzungen & Anspruch bei Pflegegrad 1

Anspruch auf Pflegegrad 1 hat grundsätzlich jeder gesetzlich oder privat Pflegeversicherte, bei dem eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Um das zu prüfen, beauftragt Ihre Pflegekasse einen Gutachter: bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Das Gutachten erfolgt nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA), bei dem bis zu 100 Punkte vergeben werden.

Die sechs Module der Pflegebegutachtung

Die Bewertung verteilt sich auf sechs Lebensbereiche („Module“), die unterschiedlich stark gewichtet werden:

  • Modul 1 – Mobilität (10 %): Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen.
  • Modul 2 – Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Entscheidungen, Gespräche.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen & psychische Problemlagen: Ängste, Unruhe, nächtliche Hilfe. (Modul 2 und 3 zusammen 15 %, es zählt der höhere Wert.)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang – das am stärksten gewichtete Modul.
  • Modul 5 – Umgang mit Krankheit & Therapie (20 %): Medikamente, Arztbesuche, Hilfsmittel.
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltags & sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf planen, Kontakte pflegen.

Aus den gewichteten Punkten aller Module ergibt sich die Gesamtpunktzahl. Für Pflegegrad 1 müssen Sie insgesamt zwischen 12,5 und unter 27 gewichtete Punkte erreichen. Liegen Sie bei 27 Punkten oder darüber, erhalten Sie bereits Pflegegrad 2 mit deutlich mehr Leistungen.

Ein kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau Berger, 74, aus München leidet seit zwei Jahren an Arthrose in Knien und Schultern. Treppensteigen, Waschen und Anziehen fallen ihr zunehmend schwer, und sie geht aus Unsicherheit nur noch ungern allein nach draußen. In der Begutachtung erreicht sie rund 20 gewichtete Punkte – damit liegt sie klar im Bereich von Pflegegrad 1 und kann ihren Entlastungsbetrag fortan für eine regelmäßige Haushaltshilfe nutzen.

Pflegegrad 1 beantragen – Schritt für Schritt

Der Weg zum Pflegegrad ist unkomplizierter, als viele befürchten. So gehen Sie vor:

  1. Antrag stellen. Ein formloser Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung an Ihre Pflegekasse genügt zunächst. Der Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung“ reicht aus. Die Kasse schickt Ihnen daraufhin die Antragsunterlagen zu. Wichtig: Es zählt das Datum der Antragstellung – Leistungen werden ab diesem Monat gewährt.
  2. Antrag ausfüllen & zurücksenden. Tragen Sie Ihre Daten ein und geben Sie an, wer Sie ggf. unterstützt oder pflegt. Senden Sie die Unterlagen zügig zurück.
  3. Begutachtungstermin vorbereiten. Der Medizinische Dienst (bzw. Medicproof) vereinbart einen Hausbesuch. Halten Sie ein Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenpläne und eine Liste Ihrer Hilfsmittel bereit. Idealerweise ist eine vertraute Person beim Termin dabei.
  4. Begutachtung & Bescheid. Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand der sechs Module. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Basis und teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit – in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang.
  5. Leistungen nutzen. Nach dem Bescheid können Sie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse sofort beanspruchen.
  6. Bei Bedarf Widerspruch einlegen. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Bei begründeten Hinweisen auf eine Fehleinschätzung wird neu begutachtet.
Pfleger der eine Pflegegrad 1 Patienten durch den Park führt

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 1 im Überblick

Da Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 noch recht selbstständig sind, fallen die Leistungen schlanker aus als bei höheren Pflegegraden. Einige Ansprüche sind jedoch identisch zu Pflegegrad 5 – darunter der Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel und der Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

LeistungAnspruch mit Pflegegrad 1Entlastungsbetrag131 € monatlichPflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlichTechnische PflegehilfsmittelJaZuschuss Hausnotrufbis zu 25,50 € monatlichWohnraumanpassungbis zu 4.180 € pro MaßnahmeWohngruppenzuschuss224 € monatlichDigitale Pflegeanwendungen (DiPA)bis zu 53 € monatlichPflegeberatung & BeratungseinsatzJaPflegekurse für AngehörigeJaPflegegeldKein AnspruchPflegesachleistungenKein AnspruchVerhinderungs- / KurzzeitpflegeKein AnspruchTages- & NachtpflegeKein Anspruch

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat

Der Entlastungsbetrag ist die mit Abstand wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Sie erhalten monatlich 131 Euro – bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für anerkannte Dienstleistungen genutzt. Entweder reichen Sie Rechnungen ein, oder ein anerkannter Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bei Pflegegrad 1 gilt eine wichtige Sonderregel des Gesetzgebers: Sie dürfen den Entlastungsbetrag ohne Einschränkung für sämtliche Leistungen der ambulanten Pflege und Betreuung einsetzen – einschließlich der körperbezogenen Selbstversorgung wie Hilfe beim Duschen oder Baden. Ab Pflegegrad 2 ist genau dieser Bereich ausgeschlossen. Mit Pflegegrad 1 haben Sie also die flexibelste Nutzung dieses Budgets. Typisch sind: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote, Tages- oder Nachtpflege.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat

Mit jedem anerkannten Pflegegrad – also auch mit Pflegegrad 1 – haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 SGB XI). Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Der bequemste Weg ist eine Pflegebox: Sie wird monatlich kostenfrei nach Hause geliefert, und der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – ganz ohne Papierkram oder Vorkasse für Sie.

Hausnotruf & Wohnraumanpassung

Wenn Sie allein leben und im Notfall nicht selbst per Telefon Hilfe rufen könnten, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zum Hausnotruf von bis zu 25,50 Euro monatlich. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder einen Treppenlift – fördert die Pflegeversicherung mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, bei Pflegegrad 1 in gleicher Höhe wie bei Pflegegrad 5. Klären Sie die Förderung immer vor Beginn der Maßnahme mit Ihrer Pflegekasse ab.

Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt

Damit keine Missverständnisse entstehen: Pflegegrad 1 bietet kein Pflegegeld zur freien Verfügung, keine Pflegesachleistungen für den Pflegedienst im engeren Sinne und keine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Diese Leistungen greifen erst ab Pflegegrad 2. Wer einen Pflegedienst braucht, kann ihn bei Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag finanzieren.

LeistungAnspruch mit Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag131 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlich
Technische PflegehilfsmittelJa
Zuschuss Hausnotrufbis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € pro Maßnahme
Wohngruppenzuschuss224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)bis zu 53 € monatlich
Pflegeberatung & BeratungseinsatzJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
PflegegeldKein Anspruch
PflegesachleistungenKein Anspruch
Verhinderungs- / KurzzeitpflegeKein Anspruch
Tages- & NachtpflegeKein Anspruch

Tipps & häufige Fehler bei Pflegegrad 1

Aus unserer täglichen Praxis in München kennen wir die Stolperfallen – und wie Sie das Beste aus Pflegegrad 1 herausholen.

  • Fehler 1: Den Entlastungsbetrag verfallen lassen. Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich an und lassen sich ins Folgejahr übertragen – aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfällt das Guthaben unwiderruflich. Rufen Sie Ihren Anspruch regelmäßig ab.
  • Fehler 2: Pflegehilfsmittel vergessen. Die 42 € monatlich für Verbrauchsmittel werden oft übersehen. Über eine Pflegebox holen Sie sich diese Leistung mit einem einzigen Antrag dauerhaft und kostenfrei.
  • Fehler 3: Ehrlichkeit im Gutachten falsch verstehen. Schildern Sie Ihre Situation realistisch – weder beschönigen noch dramatisieren. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen vor dem Termin ist die beste Vorbereitung und sorgt für ein faires Ergebnis.
  • Fehler 4: Zu spät beantragen. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Wer zögert, verschenkt bares Geld. Im Zweifel früher beantragen.
  • Tipp: Höherstufung prüfen. Steigt der Unterstützungsbedarf, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung zu Pflegegrad 2 – dann kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege hinzu.
  • Tipp: Anerkannten Anbieter wählen. Damit der Entlastungsbetrag greift, muss die Haushalts- oder Alltagshilfe von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden. Pflegequelle ist ein solcher anerkannter Anbieter und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab.

Häufige gestellte Fragen:

Ein direktes Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Sie können aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (bis zu 1.572 Euro im Jahr) sowie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln (bis 42 €), Hausnotruf (bis 25,50 €) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 €) als Kostenerstattung nutzen.

Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Leistungen wie Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Betreuung verwendet – nicht zur freien Verfügung ausgezahlt.

Ja. Eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung lässt sich bei Pflegegrad 1 in der Regel vollständig über den Entlastungsbetrag finanzieren. Voraussetzung ist, dass der Anbieter von den Pflegekassen anerkannt ist – wie Pflegequelle.

Sobald Sie pflegeversichert sind und im Alltag nicht mehr ganz ohne fremde Hilfe zurechtkommen, können Sie formlos einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Es lohnt sich, früh zu beantragen, da Leistungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Nach Eingang des Antrags hat die Pflegekasse in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um über den Pflegegrad zu entscheiden. Zwischen Antrag und Begutachtungstermin liegen meist einige Wochen.

Nein. Pflegegrad 1 ist auch nicht der direkte Nachfolger von Pflegestufe 1. Wer im alten System vor 2017 Pflegestufe 1 hatte, würde heute meist Pflegegrad 2 oder 3 erhalten.

Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Bei begründeten Hinweisen auf eine Fehleinschätzung wird das Gutachten wiederholt. Ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen stärken Ihren Widerspruch.

Pflegegrad 1 mit Pflegequelle voll ausschöpfen

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