Leistungen & Geld bei Pflegegrad 4 im Überblick
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen die umfangreichsten häuslichen Pflegeleistungen zur Verfügung – zusammengerechnet über 55.000 Euro im Jahr. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 (PUEG).
Pflegegeld: 800 € im Monat
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800 Euro monatlich – zur freien Verfügung. Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 4 vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen.
Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 €
Für den ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 1.859 Euro monatlich bereit. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab.
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung
Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) mischen Sie beide Leistungen anteilig. Beispiel: Nutzen Sie 70 % der Sachleistung (1.301,30 €), erhalten Sie zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (240 €).
Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch bei Pflegegrad 4 zur Verfügung. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 Euro. Die Tages- und Nachtpflege beträgt 1.685 Euro monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld.
Pflegehilfsmittel, Hausnotruf & Wohnraumanpassung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat) – am bequemsten über eine Pflegebox. Dazu Hausnotruf-Zuschuss (bis 25,50 €) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 € pro Maßnahme).
Vollstationäre Pflege
Bei Unterbringung im Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 einen Zuschuss von 1.855 Euro monatlich. Der verbleibende Eigenanteil hängt vom Heim ab.