Pflegegrad 4: Pflegegeld, Leistungen & Voraussetzungen 2026

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – Betroffene sind im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen, oft rund um die Uhr. Dafür stellt die Pflegeversicherung erhebliche Mittel bereit: 800 Euro Pflegegeld, bis zu 1.859 Euro Sachleistung und über 3.500 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr. Zusammengerechnet sind das über 55.000 Euro jährlich. Viele Familien schöpfen davon nur einen Bruchteil aus.

Infografik zu Pflegegrad 4: Übersicht der Leistungsbereiche mit Prozentangaben und finanzielle Hilfen wie 131 € Entlastungsbetrag, Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 € und DiPA.
May 31, 2026
Lesedauer
12
Minuten
Autor:
Burim Bajrami
Burim Bajrami

Zusammenfassung:

  • Pflegegeld: 800 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige – zur freien Verfügung.
  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 € monatlich für den ambulanten Pflegedienst (kombinierbar mit Pflegegeld).
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltags- und Haushaltshilfe – plus 42 € Pflegehilfsmittel.
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahrestopf von 3.539 € (seit 1.7.2025). Tagespflege: 1.685 €/Monat.
  • Voraussetzung: 70 bis unter 90 Punkte im Pflegegutachten – „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was bedeutet Pflegegrad 4?
  • Voraussetzungen & Anspruch
  • Pflegegrad 4 beantragen – Schritt für Schritt
  • Leistungen & Geld im Überblick
  • Tipps & häufige Fehler
  • Fazit
  • Häufige Fragen

Pflegegrad

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Er ist der zweithöchste von fünf Pflegegraden und wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 70 und unter 90 Punkten festgestellt werden (§ 15 SGB XI).

Menschen mit Pflegegrad 4 sind im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen – bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und häufig auch bei der Bewältigung von Krankheiten und Therapien. Typisch sind schwere Demenzerkrankungen, fortgeschrittene Multiple Sklerose, schwere Schlaganfallfolgen oder Kombinationen aus mehreren erheblichen Einschränkungen. Die Pflege beansprucht Angehörige oft rund um die Uhr.

Entsprechend umfangreich fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus: Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen deutlich höhere Beträge zur Verfügung als bei Pflegegrad 3 – zusammengerechnet über 55.000 Euro im Jahr.

Pflegegrad 4 ist nicht gleich Pflegestufe 3

Die frühere Pflegestufe 3 entsprach dem heutigen Pflegegrad 4 (ohne Härtefall) bzw. Pflegegrad 5 (mit Härtefall). Auch wer vor 2017 Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 4 übergeleitet.

Voraussetzungen & Anspruch bei Pflegegrad 4

Für Pflegegrad 4 beauftragt Ihre Pflegekasse einen Gutachter: bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Das Gutachten erfolgt nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA). Für Pflegegrad 4 müssen Sie 70 bis unter 90 gewichtete Punkte erreichen.

Die sechs Module der Pflegebegutachtung

  • Modul 1 – Mobilität (10 %): Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen.
  • Modul 2 – Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Entscheidungen, Gespräche.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen & psychische Problemlagen: Ängste, Unruhe, Aggressionen. (Modul 2 und 3 zusammen 15 %, es zählt der höhere Wert.)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang.
  • Modul 5 – Umgang mit Krankheit & Therapie (20 %): Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel, Beatmung.
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltags & sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf planen, Kontakte pflegen.

Bei Pflegegrad 4 liegen typischerweise in den meisten Modulen schwere bis schwerste Einschränkungen vor. Besonders hoch punkten Betroffene, die fast vollständig auf Hilfe bei der Selbstversorgung angewiesen sind und gleichzeitig kognitive oder psychische Einschränkungen haben.

Ein kurzes Beispiel aus der Praxis

Herr Müller, 78, aus München-Pasing hatte vor zwei Jahren einen schweren Schlaganfall. Er ist halbseitig gelähmt, sitzt im Rollstuhl und braucht bei jeder Mahlzeit, beim Waschen und Anziehen vollständige Hilfe. Zusätzlich leidet er an einer Schluckstörung, die eine angepasste Ernährung erfordert. In der Begutachtung erreicht er rund 76 gewichtete Punkte – Pflegegrad 4. Seine Frau pflegt ihn zu Hause, unterstützt durch einen Pflegedienst am Morgen und eine Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag.

Pflegegrad 4 beantragen – Schritt für Schritt

Der Antrag läuft identisch ab wie bei jedem anderen Pflegegrad:

  1. Antrag stellen. Ein formloser Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung an Ihre Pflegekasse. Es zählt das Datum der Antragstellung – Leistungen werden ab diesem Monat gewährt.
  2. Antrag ausfüllen & zurücksenden. Angaben zu Ihrer Situation und zur Pflegeorganisation.
  3. Begutachtungstermin vorbereiten. Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenpläne bereithalten. Bei schwerer Erkrankung oder Demenz unbedingt eine vertraute Person beim Termin dabei haben.
  4. Begutachtung & Bescheid. In der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  5. Leistungsart wählen. Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung – später anpassbar.
  6. Bei Bedarf Widerspruch einlegen. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids.

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 4 im Überblick

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen die umfangreichsten häuslichen Pflegeleistungen zur Verfügung – zusammengerechnet über 55.000 Euro im Jahr. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 (PUEG).

Pflegegeld: 800 € im Monat

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800 Euro monatlich – zur freien Verfügung. Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 4 vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen.

Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 €

Für den ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 1.859 Euro monatlich bereit. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung

Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) mischen Sie beide Leistungen anteilig. Beispiel: Nutzen Sie 70 % der Sachleistung (1.301,30 €), erhalten Sie zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (240 €).

Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch bei Pflegegrad 4 zur Verfügung. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 Euro. Die Tages- und Nachtpflege beträgt 1.685 Euro monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld.

Pflegehilfsmittel, Hausnotruf & Wohnraumanpassung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat) – am bequemsten über eine Pflegebox. Dazu Hausnotruf-Zuschuss (bis 25,50 €) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 € pro Maßnahme).

Vollstationäre Pflege

Bei Unterbringung im Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 einen Zuschuss von 1.855 Euro monatlich. Der verbleibende Eigenanteil hängt vom Heim ab.

LeistungAnspruch mit Pflegegrad 4
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)800 € monatlich
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)bis zu 1.859 € monatlich
Entlastungsbetrag131 € monatlich
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam)3.539 € jährlich
Tages- & Nachtpflege1.685 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlich
Zuschuss Hausnotrufbis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € pro Maßnahme
Wohngruppenzuschuss224 € monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim1.855 € monatlich

Tipps & häufige Fehler bei Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 ist die Pflegelast enorm – umso wichtiger, alle Leistungen voll auszuschöpfen.

  • Fehler 1: Verhinderungspflege nicht nutzen. Der Jahrestopf von 3.539 € ist für Pflegende bei PG 4 lebenswichtig. Schon ein freies Wochenende oder eine Vertretung während des Urlaubs lässt sich darüber finanzieren.
  • Fehler 2: Tagespflege übersehen. 1.685 € monatlich werden zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Tagespflege entlastet Angehörige enorm und ermöglicht es vielen, Beruf und Pflege zu vereinbaren.
  • Fehler 3: Beratungseinsatz versäumen. Bei PG 4 ist der Einsatz vierteljährlich Pflicht. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
  • Fehler 4: Wohnraumanpassung nicht beantragen. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme – für Rollstuhlrampen, Badumbau oder Türverbreiterung. Immer vor Baubeginn beantragen.
  • Tipp: Pflege-Pauschbetrag nutzen. Pflegende Angehörige können 1.800 € jährlich steuermindernd geltend machen – ohne Einzelbelege.
  • Tipp: Anerkannten Anbieter wählen. Pflegequelle ist ein anerkannter Anbieter für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe in München und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab.

Häufige gestellte Fragen:

Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 800 Euro Pflegegeld monatlich oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen. Zusätzlich stehen Ihnen 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro Pflegehilfsmittel und 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu.

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Beispiel: Nutzen Sie 70 % der Sachleistung (1.301,30 €), erhalten Sie zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (240 €).

Bei Pflegegrad 4 steigen Pflegegeld (800 statt 599 €), Sachleistung (1.859 statt 1.497 €) und Tagespflege (1.685 statt 1.298 €) deutlich. Zudem erhöht sich der Zuschuss zur vollstationären Pflege von 1.262 auf 1.855 Euro.

Bei Pflegegrad 4 ist der Beratungseinsatz vierteljährlich Pflicht (alle 3 Monate). Bei Pflegegrad 2 und 3 genügt er halbjährlich. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro, der flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden kann.

Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 4 einen Zuschuss von 1.855 Euro monatlich zur vollstationären Pflege. Die verbleibenden Kosten (Eigenanteil) hängen vom Heim ab und müssen selbst getragen werden.

Nicht direkt. Wer vor 2017 Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 3 hatte, wurde in Pflegegrad 4 übergeleitet. Die alte Pflegestufe 3 mit Härtefall führte zu Pflegegrad 5.

Pflegegrad 4: Entlastung für die ganze Familie

Bei Pflegegrad 4 ist die Belastung hoch. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege für Haushaltshilfe und Begleitung in München nutzen – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Jetzt kostenlos beraten lassen →

Verwandte Artikel

Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen & Geld 2026

„Pflegegrad 1 – da bekomme ich ja sowieso fast nichts.“ Diesen Satz hören wir ständig – und er ist schlicht falsch. Tatsächlich stehen Ihnen auch mit dem niedrigsten Pflegegrad jedes Jahr über 6.500 Euro an Leistungen zu. Geld, das Monat für Monat verfällt, wenn Sie es nicht abrufen.

Pflegegrad 1 übersicht als Grafik, informationen zu Leistungen, konkreten Leistungszahlen und tippsMehr Lesen →

Pflegegrad 2: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen 2026

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland – fast jeder zweite Pflegebedürftige zu Hause ist hier eingestuft. Und anders als bei Pflegegrad 1 fließt jetzt erstmals echtes Geld: bis zu 347 Euro Pflegegeld pro Monat zur freien Verfügung. Doch viele lassen Hunderte Euro im Jahr liegen, weil sie nicht wissen, was ihnen alles zusteht.

Balkendiagramm zu den Leistungsbereichen bei Pflegegrad 2 mit prozentualer Gewichtung von Selbstversorgung, Mobilität und Alltagsgestaltung.Mehr Lesen →

Pflegegrad 3: Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen 2026

Mit Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor – und die Leistungen der Pflegeversicherung steigen spürbar: 599 Euro Pflegegeld, bis zu 1.497 Euro Sachleistung und über 3.500 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr. Zusammengerechnet sind das bis zu rund 45.000 Euro jährlich. Trotzdem verschenken viele Betroffene und Angehörige bares Geld, weil sie die Leistungen nicht kennen oder nicht kombinieren.

Pflegegrad 3 Übersichtschart - Hinweise zu Tipps, Zahlungen und allgemeinen Informationen und Conditionen Mehr Lesen →