Leistungen & Geld bei Pflegegrad 2 im Überblick
Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen die volle Bandbreite der Pflegeleistungen zur Verfügung. Rechnet man alle häuslichen Leistungen zusammen, sind das bis zu rund 28.000 Euro im Jahr. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 nach der Pflegereform (PUEG).
LeistungAnspruch mit Pflegegrad 2Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)347 € monatlichPflegesachleistungen (Pflegedienst)bis zu 796 € monatlichEntlastungsbetrag131 € monatlichVerhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam)3.539 € jährlichTages- & Nachtpflege721 € monatlichPflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlichZuschuss Hausnotrufbis zu 25,50 € monatlichWohnraumanpassungbis zu 4.180 € pro MaßnahmeWohngruppenzuschuss224 € monatlichVollstationäre Pflege im Heim805 € monatlich
Pflegegeld: 347 € im Monat
Das Pflegegeld ist die einzige Leistung, die Ihnen ohne Kostennachweis zur freien Verfügung ausgezahlt wird. Voraussetzung: Die Pflege findet zu Hause statt und wird selbst organisiert – meist durch Angehörige. Mit Pflegegrad 2 sind das 347 Euro pro Monat. Wer Pflegegeld bezieht, muss verpflichtend einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen – ein kostenloser Termin, bei dem Sie Ihre Fragen stellen können.
Pflegesachleistungen: bis zu 796 €
Die Pflegesachleistungen finanzieren einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Kasse abrechnet. Mit Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 796 Euro monatlich bereit. Nehmen Sie Sachleistungen in Anspruch, verringert das anteilig Ihr Pflegegeld.
Kombinationsleistung: das Beste aus beidem
Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) können Sie Pflegegeld und Sachleistung mischen. Beispiel: Nutzen Sie 50 % der Sachleistung (398 €), erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes (173,50 €). Ideal, wenn ein Pflegedienst nur teilweise unterstützt und Angehörige den Rest übernehmen.
Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch bei Pflegegrad 2 zur Verfügung – für Alltagshilfe, Haushaltshilfe, Betreuung und Tagespflege. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen flexiblen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 Euro – etwa wenn die Pflegeperson in Urlaub, krank oder verhindert ist. Die Tages- und Nachtpflege (721 €/Monat) ergänzt die häusliche Pflege stundenweise.
Pflegehilfsmittel, Hausnotruf & Wohnraumanpassung
Wie bei jedem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € monatlich, § 40 SGB XI) – am bequemsten über eine Pflegebox, die kostenfrei nach Hause geliefert wird. Hinzu kommen der Hausnotruf-Zuschuss (bis 25,50 €) und die Wohnraumanpassung (bis 4.180 € pro Maßnahme, z. B. für eine bodengleiche Dusche).