Leistungen & Geld bei Pflegegrad 3 im Überblick
Mit Pflegegrad 3 steigen die Leistungen gegenüber Pflegegrad 2 deutlich – insbesondere Pflegegeld und Sachleistung fast verdoppeln sich. Zusammengerechnet stehen Ihnen bis zu rund 45.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 (PUEG).
Pflegegeld: 599 € im Monat
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro monatlich – zur freien Verfügung, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige organisiert wird. Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen (vierteljährlich erst ab PG 4).
Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 €
Für den ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 1.497 Euro monatlich bereit – fast doppelt so viel wie bei Pflegegrad 2. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab.
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung
Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) mischen Sie beide Leistungen anteilig. Beispiel: Nutzen Sie 40 % der Sachleistung (598,80 €), erhalten Sie zusätzlich 60 % des Pflegegeldes (359,40 €).
Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch bei Pflegegrad 3 zur Verfügung. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen flexiblen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 Euro. Die Tages- und Nachtpflege erhöht sich auf 1.298 Euro monatlich.
Pflegehilfsmittel, Hausnotruf & Wohnraumanpassung
Wie bei jedem Pflegegrad: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat) – am bequemsten über eine Pflegebox. Dazu Hausnotruf-Zuschuss (bis 25,50 €) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 € pro Maßnahme).