Pflegegrad 3: Pflegegeld, Leistungen & Voraussetzungen 2026

Mit Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor – und die Leistungen der Pflegeversicherung steigen spürbar: 599 Euro Pflegegeld, bis zu 1.497 Euro Sachleistung und über 3.500 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege pro Jahr. Zusammengerechnet sind das bis zu rund 45.000 Euro jährlich. Trotzdem verschenken viele Betroffene und Angehörige bares Geld, weil sie die Leistungen nicht kennen oder nicht kombinieren.

Pflegegrad 3 Übersichtschart - Hinweise zu Tipps, Zahlungen und allgemeinen Informationen und Conditionen
May 31, 2026
Lesedauer
12
Minuten
Autor:
Burim Bajrami
Burim Bajrami

Zusammenfassung:

  • Pflegegeld: 599 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige – zur freien Verfügung.
  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 € monatlich für den ambulanten Pflegedienst (kombinierbar mit Pflegegeld).
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltags- und Haushaltshilfe – plus 42 € Pflegehilfsmittel.
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahrestopf von 3.539 € (seit 1.7.2025). Tagespflege: 1.298 €/Monat.
  • Voraussetzung: 47,5 bis unter 70 Punkte im Pflegegutachten – „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was bedeutet Pflegegrad 3?
  • Voraussetzungen & Anspruch
  • Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt
  • Leistungen & Geld im Überblick
  • Tipps & häufige Fehler
  • Fazit
  • Häufige Fragen

Pflegegrad

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Er ist der mittlere der fünf Pflegegrade und wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 47,5 und unter 70 Punkten festgestellt werden (§ 15 SGB XI).

Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen in mehreren Lebensbereichen täglich Hilfe – etwa bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Mobilität oder bei der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen. Häufig liegt eine fortgeschrittene Demenz, eine schwere Gelenkerkrankung oder eine Kombination mehrerer Einschränkungen vor. Der Pflegebedarf ist hier deutlich höher als bei Pflegegrad 2 – und entsprechend steigen die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich.

Wie bei allen Pflegegraden gilt seit 2017: Nicht der zeitliche Pflegeaufwand entscheidet, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann.

Pflegegrad 3 ist nicht gleich Pflegestufe 3

Die frühere Pflegestufe 3 entsprach einer sehr schweren Pflegebedürftigkeit. Wer vor 2017 Pflegestufe 3 hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 4 (oder bei Härtefall in Pflegegrad 5) übergeleitet. Der heutige Pflegegrad 3 ist also deutlich niedriger angesiedelt als die alte Pflegestufe 3.

Voraussetzungen & Anspruch bei Pflegegrad 3

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, beauftragt Ihre Pflegekasse einen Gutachter: bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Das Gutachten erfolgt nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) mit bis zu 100 Punkten. Für Pflegegrad 3 müssen Sie 47,5 bis unter 70 gewichtete Punkte erreichen.

Die sechs Module der Pflegebegutachtung

  • Modul 1 – Mobilität (10 %): Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen.
  • Modul 2 – Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Entscheidungen, Gespräche.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen & psychische Problemlagen: Ängste, Unruhe, Wahnvorstellungen. (Modul 2 und 3 zusammen 15 %, es zählt der höhere Wert.)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang.
  • Modul 5 – Umgang mit Krankheit & Therapie (20 %): Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel.
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltags & sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf planen, Kontakte pflegen.

Bei Pflegegrad 3 liegen typischerweise in mindestens zwei Modulen erhebliche Einschränkungen vor – häufig in der Selbstversorgung (Modul 4) kombiniert mit kognitiven Einschränkungen (Modul 2) oder einem hohen Therapieaufwand (Modul 5).

Ein kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau Weber, 81, aus München-Sendling lebt allein und hat eine fortgeschrittene Demenz. Sie vergisst täglich Mahlzeiten, kann sich nicht mehr selbstständig waschen oder anziehen und verlässt manchmal orientierungslos die Wohnung. Dazu kommt Diabetes mit täglicher Insulingabe. In der Begutachtung erreicht sie rund 55 gewichtete Punkte – damit liegt sie klar im Bereich von Pflegegrad 3. Ihre Tochter organisiert die Pflege mit Unterstützung eines ambulanten Dienstes und nutzt zusätzlich eine Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag.

Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt

Der Antrag läuft identisch ab wie bei jedem anderen Pflegegrad. So gehen Sie vor:

  1. Antrag stellen. Ein formloser Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung an Ihre Pflegekasse genügt. Wichtig: Es zählt das Datum der Antragstellung – Leistungen werden ab diesem Monat rückwirkend gewährt.
  2. Antrag ausfüllen & zurücksenden. Tragen Sie Ihre Daten ein und geben Sie an, wer die Pflege übernimmt.
  3. Begutachtungstermin vorbereiten. Halten Sie ein Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenpläne und eine Liste Ihrer Hilfsmittel bereit. Bei Demenz ist die Anwesenheit einer vertrauten Person beim Termin besonders wichtig – Betroffene unterschätzen ihre Einschränkungen häufig.
  4. Begutachtung & Bescheid. Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand der sechs Module. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  5. Leistungsart wählen. Nach dem Bescheid entscheiden Sie: Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung. Diese Wahl können Sie später anpassen.
  6. Bei Bedarf Widerspruch einlegen. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids möglich.
Eine freundliche Seniorin sitzt im hellen Wohnzimmer im Sessel und wird von einer Angehörigen sowie einem Pfleger mit Rollator im Hintergrund betreut.

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 3 im Überblick

Mit Pflegegrad 3 steigen die Leistungen gegenüber Pflegegrad 2 deutlich – insbesondere Pflegegeld und Sachleistung fast verdoppeln sich. Zusammengerechnet stehen Ihnen bis zu rund 45.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 (PUEG).

Pflegegeld: 599 € im Monat

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 Euro monatlich – zur freien Verfügung, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige organisiert wird. Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen (vierteljährlich erst ab PG 4).

Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 €

Für den ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 1.497 Euro monatlich bereit – fast doppelt so viel wie bei Pflegegrad 2. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung

Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) mischen Sie beide Leistungen anteilig. Beispiel: Nutzen Sie 40 % der Sachleistung (598,80 €), erhalten Sie zusätzlich 60 % des Pflegegeldes (359,40 €).

Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch bei Pflegegrad 3 zur Verfügung. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen flexiblen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 Euro. Die Tages- und Nachtpflege erhöht sich auf 1.298 Euro monatlich.

Pflegehilfsmittel, Hausnotruf & Wohnraumanpassung

Wie bei jedem Pflegegrad: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat) – am bequemsten über eine Pflegebox. Dazu Hausnotruf-Zuschuss (bis 25,50 €) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 € pro Maßnahme).

LeistungAnspruch mit Pflegegrad 3
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)599 € monatlich
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)bis zu 1.497 € monatlich
Entlastungsbetrag131 € monatlich
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam)3.539 € jährlich
Tages- & Nachtpflege1.298 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlich
Zuschuss Hausnotrufbis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € pro Maßnahme
Wohngruppenzuschuss224 € monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim1.262 € monatlich

Tipps & häufige Fehler bei Pflegegrad 3

Aus unserer Praxis in München kennen wir die typischen Stolperfallen – und wie Sie alle Leistungen voll ausschöpfen.

  • Fehler 1: Beratungseinsatz versäumen. Bei Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich Pflicht. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
  • Fehler 2: Kombinationsleistung nicht nutzen. Die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung holt bei PG 3 besonders viel heraus, weil beide Beträge hoch sind.
  • Fehler 3: Verhinderungspflege verfallen lassen. Der Jahrestopf von 3.539 € wird massiv untergenutzt. Auch stundenweise Vertretung durch Nachbarn oder Angehörige lässt sich abrechnen.
  • Fehler 4: Demenz im Gutachten unterschätzen. Menschen mit Demenz spielen ihre Einschränkungen im Gespräch häufig herunter. Halten Sie konkrete Beispiele und ein Pflegetagebuch bereit – und lassen Sie eine vertraute Person beim Termin dabei sein.
  • Tipp: Tagespflege nutzen. 1.298 € monatlich für Tages- oder Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Eine ideale Entlastung für pflegende Angehörige.
  • Tipp: Anerkannten Anbieter wählen. Damit Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege greifen, muss der Anbieter anerkannt sein. Pflegequelle ist ein solcher anerkannter Anbieter in München und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab.

Häufige gestellte Fragen:

Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 Euro Pflegegeld monatlich oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen. Zusätzlich stehen Ihnen 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel pro Monat zu – plus 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzen Sie z. B. 40 % der Sachleistung (598,80 €), erhalten Sie zusätzlich 60 % des Pflegegeldes (359,40 €).

Bei Pflegegrad 3 steigen Pflegegeld (599 statt 347 €), Sachleistung (1.497 statt 796 €) und Tagespflege (1.298 statt 721 €) deutlich. Außerdem wird der Beratungseinsatz von halbjährlich auf vierteljährlich verkürzt.

Nein. Die Pflege kann auch ohne Pflegedienst zu Hause durch Angehörige stattfinden – dann erhalten Sie das Pflegegeld. Ein Pflegedienst wird über die Sachleistung finanziert und ist optional.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro, der flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden kann.

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 einmal pro Vierteljahr einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen. Der Termin ist kostenlos – wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Nein. Die frühere Pflegestufe 3 entsprach einer sehr schweren Pflegebedürftigkeit. Wer vor 2017 Pflegestufe 3 hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 4 oder 5 übergeleitet.

Pflegegrad 3: Entlastung holen mit Pflegequelle

Wir zeigen Ihnen in einem kostenlosen Gespräch, wie Sie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege für Haushaltshilfe, Einkaufshilfe und Begleitung in München nutzen – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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