Pflegegrad 5: Pflegegeld, Leistungen & Voraussetzungen 2026

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad – er steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die Pflegeversicherung stellt hier die maximalen Leistungen bereit: 990 Euro Pflegegeld, bis zu 2.299 Euro Sachleistung, 2.085 Euro Tagespflege und über 3.500 Euro für Verhinderungspflege. Zusammengerechnet sind das über 60.000 Euro jährlich. Trotzdem wird ein erheblicher Teil dieser Mittel nicht abgerufen.

Infografik zu Pflegegrad 5: Übersicht der Leistungsbereiche mit Prozentangaben und finanzielle Leistungen wie Entlastungsbetrag, Wohnumfeldverbesserung und DiPA.
May 31, 2026
Lesedauer
12
Minuten
Autor:
Burim Bajrami
Burim Bajrami

Zusammenfassung:

  • Pflegegeld: 990 € pro Monat – der Höchstbetrag aller Pflegegrade.
  • Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 € monatlich für den ambulanten Pflegedienst (kombinierbar mit Pflegegeld).
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltags- und Haushaltshilfe – plus 42 € Pflegehilfsmittel.
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahrestopf von 3.539 € (seit 1.7.2025). Tagespflege: 2.085 €/Monat.
  • Voraussetzung: 90 bis 100 Punkte im Pflegegutachten – „schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen“.

Pflegegrad

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Er wird vergeben, wenn im Pflegegutachten 90 bis 100 Punkte festgestellt werden (§ 15 SGB XI).

Menschen mit Pflegegrad 5 sind in nahezu allen Lebensbereichen auf umfassende Unterstützung angewiesen – oft rund um die Uhr. Typisch sind vollständige Bettlägerigkeit, schwerste Demenz im Endstadium, Wachkoma, Beatmungspflicht oder eine Kombination mehrerer schwerster Einschränkungen. Der Zusatz „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ unterscheidet Pflegegrad 5 von Pflegegrad 4 – gemeint ist ein außergewöhnlich hoher, spezifischer Pflegeaufwand.

Entsprechend stellt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 die höchsten Leistungen bereit – zusammengerechnet über 60.000 Euro im Jahr.

Pflegegrad 5 und die frühere Pflegestufe 3 (Härtefall)

Wer vor 2017 als Härtefall in Pflegestufe 3 eingestuft war, wurde automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet. Auch Personen mit Pflegestufe 3 und eingeschränkter Alltagskompetenz erhielten Pflegegrad 5.

Voraussetzungen & Anspruch bei Pflegegrad 5

Für Pflegegrad 5 beauftragt Ihre Pflegekasse einen Gutachter: bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Das Gutachten erfolgt nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA). Für Pflegegrad 5 müssen Sie 90 bis 100 gewichtete Punkte erreichen.

Die sechs Module der Pflegebegutachtung

  • Modul 1 – Mobilität (10 %): Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen.
  • Modul 2 – Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Entscheidungen, Gespräche.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen & psychische Problemlagen: Ängste, Unruhe, Aggressionen. (Modul 2 und 3 zusammen 15 %, es zählt der höhere Wert.)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang.
  • Modul 5 – Umgang mit Krankheit & Therapie (20 %): Medikamente, Beatmung, Verbandswechsel, Lagerung.
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltags & sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf, Kontakte.

Bei Pflegegrad 5 liegen in praktisch allen Modulen die höchsten Einschränkungen vor. Zusätzlich fließen besondere pflegerische Bedarfe ein – etwa spezifische Lagerungserfordernisse, Beatmungspflege oder die Notwendigkeit ständiger Überwachung.

Ein kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau Hartmann, 85, aus München-Schwabing liegt nach einem schweren Schlaganfall vollständig bettlägerig. Sie ist auf künstliche Ernährung über eine Magensonde angewiesen und muss alle zwei Stunden umgelagert werden, um Druckgeschwüre zu vermeiden. In der Begutachtung erreicht sie 94 gewichtete Punkte – Pflegegrad 5. Ihre Familie organisiert die Pflege mit einem Intensiv-Pflegedienst am Vormittag und ergänzt mit einer Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag.

Pflegegrad 5 beantragen – Schritt für Schritt

Der Antrag läuft identisch ab wie bei jedem anderen Pflegegrad:

  1. Antrag stellen. Ein formloser Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung an Ihre Pflegekasse. Es zählt das Datum der Antragstellung.
  2. Antrag ausfüllen & zurücksenden. Angaben zu Ihrer Situation und zur Pflegeorganisation.
  3. Begutachtungstermin vorbereiten. Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenpläne, Hilfsmittel-Liste. Bei PG 5 ist oft eine fachpflegerische Einschätzung hilfreich. Vertraute Person beim Termin ist unverzichtbar.
  4. Begutachtung & Bescheid. In der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bei besonderer Dringlichkeit (z. B. Krankenhausentlassung) kann ein Eilverfahren greifen.
  5. Leistungsart wählen. Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung.
  6. Bei Bedarf Widerspruch einlegen. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids.

Leistungen & Geld bei Pflegegrad 5 im Überblick

Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen der gesamten Pflegeversicherung – zusammengerechnet über 60.000 Euro im Jahr. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 (PUEG).

Pflegegeld: 990 € im Monat

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990 Euro monatlich – der Höchstbetrag. Wer Pflegegeld bezieht, muss vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen.

Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 €

Für den ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 2.299 Euro monatlich bereit – der höchste Betrag aller Pflegegrade.

Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung

Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) mischen Sie beide anteilig. Beispiel: Nutzen Sie 75 % der Sachleistung (1.724,25 €), erhalten Sie zusätzlich 25 % des Pflegegeldes (247,50 €).

Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch bei PG 5 zur Verfügung. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 Euro. Die Tages- und Nachtpflege beträgt 2.085 Euro monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld.

Pflegehilfsmittel, Hausnotruf & Wohnraumanpassung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat) – am bequemsten über eine Pflegebox. Dazu Hausnotruf-Zuschuss (bis 25,50 €) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 € pro Maßnahme).

Vollstationäre Pflege

Bei Unterbringung im Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 den höchsten Zuschuss von 2.095 Euro monatlich.

LeistungAnspruch mit Pflegegrad 5
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)990 € monatlich
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)bis zu 2.299 € monatlich
Entlastungsbetrag131 € monatlich
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsam)3.539 € jährlich
Tages- & Nachtpflege2.085 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € monatlich
Zuschuss Hausnotrufbis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € pro Maßnahme
Wohngruppenzuschuss224 € monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim2.095 € monatlich

Tipps & häufige Fehler bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 ist die Pflegesituation extrem belastend. Umso wichtiger, wirklich alle Leistungen auszuschöpfen.

  • Fehler 1: Verhinderungspflege nicht nutzen. Der Jahrestopf von 3.539 € ist gerade bei PG 5 überlebenswichtig für pflegende Angehörige. Auch Ersatzpflege durch Nachbarn oder Verwandte lässt sich abrechnen.
  • Fehler 2: Tagespflege übersehen. 2.085 € monatlich werden zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und nicht angerechnet. Eine enorme Entlastung.
  • Fehler 3: Intensivpflege-Ansprüche nicht prüfen. Neben den Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) können bei Beatmungspflicht oder schweren medizinischen Bedarfen zusätzliche Leistungen der Krankenkasse (§ 37c SGB V, häusliche Krankenpflege) greifen. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.
  • Fehler 4: Eigene Gesundheit vernachlässigen. Pflegende Angehörige bei PG 5 haben das höchste Burnout-Risiko. Nutzen Sie die Pflegekurse für Angehörige (kostenlos) und den Pflege-Pauschbetrag (1.800 €/Jahr steuermindernd).
  • Tipp: Wohnraumanpassung groß denken. Bis 4.180 € pro Maßnahme – bei PG 5 oft für Pflegebett-taugliche Räume, Türerweiterungen für Krankentransport oder Deckenlifter.
  • Tipp: Anerkannten Anbieter wählen. Pflegequelle ist ein anerkannter Anbieter für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe in München und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab – damit pflegende Angehörige spürbar entlastet werden.

Häufige gestellte Fragen:

Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 990 Euro Pflegegeld monatlich oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen. Zusätzlich stehen Ihnen 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro Pflegehilfsmittel und 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu. Die Tagespflege beträgt 2.085 Euro monatlich.

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Beispiel: Nutzen Sie 75 % der Sachleistung (1.724,25 €), erhalten Sie zusätzlich 25 % des Pflegegeldes (247,50 €).

Bei Pflegegrad 5 steigen Pflegegeld (990 statt 800 €), Sachleistung (2.299 statt 1.859 €), Tagespflege (2.085 statt 1.685 €) und Heim-Zuschuss (2.095 statt 1.855 €). Pflegegrad 5 setzt zudem besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung voraus.

Bei Pflegegrad 5 liegt nicht nur die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, sondern zusätzlich ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand – etwa bei Beatmungspflicht, schwerstem Wachkoma, vollständiger Bettlägerigkeit oder spezifischen Lagerungserfordernissen.

Vierteljährlich (alle 3 Monate), wie bei Pflegegrad 4. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 5 einen Zuschuss von 2.095 Euro monatlich zur vollstationären Pflege – den höchsten aller Pflegegrade. Der Eigenanteil hängt vom Heim ab.

Ja, weitgehend. Wer vor 2017 als Härtefall in Pflegestufe 3 eingestuft war, wurde automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet.

Pflegegrad 5: Entlastung für pflegende Angehörige

Bei Pflegegrad 5 ist die Belastung am höchsten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege für Haushaltshilfe und Begleitung in München nutzen – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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