Leistungen & Geld bei Pflegegrad 5 im Überblick
Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen der gesamten Pflegeversicherung – zusammengerechnet über 60.000 Euro im Jahr. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 (PUEG).
Pflegegeld: 990 € im Monat
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990 Euro monatlich – der Höchstbetrag. Wer Pflegegeld bezieht, muss vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI abrufen.
Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 €
Für den ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 2.299 Euro monatlich bereit – der höchste Betrag aller Pflegegrade.
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung
Mit der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) mischen Sie beide anteilig. Beispiel: Nutzen Sie 75 % der Sachleistung (1.724,25 €), erhalten Sie zusätzlich 25 % des Pflegegeldes (247,50 €).
Entlastungsbetrag, Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch bei PG 5 zur Verfügung. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 Euro. Die Tages- und Nachtpflege beträgt 2.085 Euro monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld.
Pflegehilfsmittel, Hausnotruf & Wohnraumanpassung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat) – am bequemsten über eine Pflegebox. Dazu Hausnotruf-Zuschuss (bis 25,50 €) und Wohnraumanpassung (bis 4.180 € pro Maßnahme).
Vollstationäre Pflege
Bei Unterbringung im Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 den höchsten Zuschuss von 2.095 Euro monatlich.