Was ändert sich konkret?
Der Referentenentwurf plant mehrere spürbare Änderungen. Hier die wichtigsten Punkte für Pflegebedürftige zuhause:
1. Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 entfällt
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten aktuell monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI, den sie für anerkannte Entlastungsangebote wie Alltagsbegleitung einsetzen können. Laut Entwurf soll dieser Betrag für Pflegegrad 1 vollständig gestrichen werden.
Personen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Pflegegrad 1 haben, genüssen voraussichtlich Bestandsschutz. Neu eingestufte Personen in PG 1 wären ab 2027 betroffen.
2. Halbes Budget für neue Pflegefälle (PG 2 & 3)
Wer neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll in den ersten Monaten nur das halbe Leistungsbudget erhalten. Diese „Einlaufphase“ soll verhindern, dass Leistungen sofort in voller Höhe abgerufen werden, ohne dass zunächst eine professionelle Unterstützungsstruktur aufgebaut wird.
3. Strengere Begutachtungsschwellen
Der Entwurf sieht vor, die Schwellen für die Einstufung in höhere Pflegegrade anzuheben. Das bedeutet: Wer bisher Pflegegrad 2 hatte, könnte bei einer Neubegutachtung künftig nur noch PG 1 erhalten. Bestandsschutz gilt für bestehende Einstufungen.
4. Neue „Pflegebegleitung“ als Pflichtleistung
Neu eingeführt werden soll eine gesetzliche Pflegebegleitung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen bei der Organisation und Koordination von Pflegeleistungen professionell begleitet werden. Dieses Angebot soll die Pflegekassen verpflichtend bereitstellen.
5. Höhere Beiträge für Kinderlose und Gutverdiener
Zur Finanzierung der Reform sind höhere Pflegeversicherungsbeiträge geplant – insbesondere für Kinderlose und Versicherte über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber werden ebenfalls stärker belastet.
Alltagsbegleitung: Was ändert sich?
Die gute Nachricht für Nutzer von Alltagsbegleitung: Anerkannte Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI bleiben für Pflegegrade 2 bis 5 weiterhin vollumfänglich nutzbar. Anbieter wie Pflegequelle, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, können ihr Angebot ohne Unterbrechung fortführen.