Pflegegeld 2026: Alle Beträge je Pflegegrad, Anspruch & Entlastungsbetrag richtig nutzen

Sie kümmern sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen – und fragen sich, was Ihnen die Pflegekasse eigentlich monatlich zahlt? Viele Familien lassen einen Großteil ihrer Ansprüche ungenutzt verfallen, weil sie die Unterschiede zwischen Pflegegeld und Entlastungsbetrag nicht kennen. In diesem Artikel erfahren Sie alle aktuellen Beträge 2026, wer Anspruch hat – und wie Sie kein Guthaben verlieren.

Pflegegeld 2026 Infografik: monatliche Beträge je Pflegegrad und Vorteile der Pflegeleistung auf einen Blick
June 3, 2026
Lesedauer
6
Minuten
Autor:
Burim Bajrami
Burim Bajrami

Zusammenfassung:

  • Pflegegeld 2026 bleibt unverändert: PG 2 → 347 €, PG 3 → 599 €, PG 4 → 800 €, PG 5 → 990 € mtl.
  • Nächste Erhöhung kommt frühestens am 1. Januar 2028.
  • Entlastungsbetrag: 131 € / Monat (= 1.572 € / Jahr) für alle Pflegegrade 1–5.
  • Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe & Einkaufshilfe eingesetzt werden.
  • Pflegequelle rechnet als anerkannter Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist das Pflegegeld – und wer hat Anspruch?
  • Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge je Pflegegrad
  • Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Pflegegeld & Entlastungsbetrag kombinieren
  • In 4 Schritten zur Alltagsbegleitung
  • Häufig gestellte Fragen

Pflegegrad

Was ist das Pflegegeld – und wer hat Anspruch?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die zu Hause – im eigenen Haushalt – von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen betreut werden. Das Pflegegeld soll diese informellen Pflegepersonen finanziell unterstützen.

Wichtig: Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person selbst überwiesen. Sie kann frei entscheiden, ob sie den Betrag ganz oder teilweise an ihre Pflegepersonen weitergibt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld – profitiert dafür besonders vom Entlastungsbetrag.

Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge je Pflegegrad

Die Beträge 2026 sind identisch mit 2025. Eine Erhöhung ist erst wieder für den 1. Januar 2028 geplant. Hier die monatlichen Leistungen im Überblick:

Pflegegrad 1

Pflegegeld: kein Anspruch – Sachleistung: keine – Entlastungsbetrag: 131 €

Pflegegrad 2

Pflegegeld: 347 € – Sachleistung: 796 € – Entlastungsbetrag: + 131 €

Pflegegrad 3

Pflegegeld: 599 € – Sachleistung: 1.497 € – Entlastungsbetrag: + 131 €

Pflegegrad 4

Pflegegeld: 800 € – Sachleistung: 1.859 € – Entlastungsbetrag: + 131 €

Pflegegrad 5

Pflegegeld: 990 € – Sachleistung: 2.299 € – Entlastungsbetrag: + 131 €

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht? Nein. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025 (+4,5 %). Die nächste Dynamisierung ist gesetzlich für 2028 vorgesehen.

In 4 Schritten zur Alltagsbegleitung bei Pflegequelle

  1. Kostenlose Beratung vereinbaren – Wir klären gemeinsam Ihren Bedarf, Ihre Pflegekasse und den Ablauf. Keine Wartelisten, kein Papierkram für Sie.
  2. Festen Alltagsbegleiter zugewiesen bekommen – Kein ständiger Wechsel. Unser Team wird vorab gecheckt: polizeiliches Führungszeugnis, mehrstufiger Auswahlprozess, Schulungen.
  3. Erster Termin: Ankommen und kennenlernen – Beim ersten Termin erklären Sie Ihrem Begleiter die Aufgaben und Wünsche. Geben Sie ihm etwas Zeit zum Eingewöhnen – das ist ganz normal.
  4. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – Nach jedem Termin erfolgt die digitale Bestätigung. Pflegequelle reicht alles zur Abrechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Seniorin und Alltagsbegleiterin lachen gemeinsam beim Einkauf auf dem Wochenmarkt – Einkaufshilfe von Pflegequelle

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich – auch für Pflegegrad 1

Neben dem Pflegegeld gibt es eine oft übersehene Leistung: den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er beträgt 131 Euro pro Monat – das sind 1.572 Euro im Jahr.

Das Besondere: Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden 1 bis 5 zu – und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Er ist jedoch zweckgebunden und fließt nicht bar aufs Konto, sondern erstattet Rechnungen von anerkannten Anbietern wie Pflegequelle.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

  • Haushaltshilfe: Staubwischen, Aufräumen, Fensterputzen, Wäsche, kleine Gartenarbeiten
  • Einkaufshilfe: Einkäufe erledigen und verräumen, Botengänge, Rezepte abholen
  • Gesellschaft leisten: Spazierengehen, Gesellschaftsspiele, gemeinsame Unternehmungen
  • Alltagsbegleitung: Regelmäßige persönliche Begleitung – damit Einsamkeit keine Chance hat

Achtung: Nicht genutztes Guthaben verfällt! Nicht genutzte Entlastungsbeträge können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden – danach verfallen sie unwiederbringlich.

Pflegegeld & Entlastungsbetrag kombinieren – so geht's richtig

Pflegegeld und Entlastungsbetrag können gleichzeitig bezogen werden – sie werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

Praxis-Beispiel: Frau M., 78 Jahre, Pflegegrad 3, München: Sie wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt und erhält 599 € Pflegegeld monatlich. Zusätzlich stehen ihr 131 € Entlastungsbetrag zu, die sie für ihre Alltagsbegleiterin von Pflegequelle nutzt – zweimal pro Woche für Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe und Gesellschaft. Pflegequelle rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Tipp Umwandlungsanspruch: Wer Pflegesachleistungen bezieht, kann bis zu 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbudgets in zusätzliche Entlastungsleistungen umwandeln – und damit das monatliche Budget für Alltagsbegleitung deutlich erhöhen. Fragen Sie uns in Ihrer kostenlosen Beratung danach.

Häufige Fehler:

  • Entlastungsbetrag wird gar nicht beantragt – dabei steht er allen Pflegegraden zu
  • Guthaben läuft ab, weil keine regelmäßige Nutzung stattfindet
  • Pflegegrad 1 denkt, er hat keinen Anspruch – der Entlastungsbetrag gilt aber auch hier
  • Rechnungen werden nicht eingereicht – die Pflegekasse erstattet nur gegen Nachweis

Fazit: Nutzen Sie Ihre Ansprüche – jeden Monat

Das Pflegegeld 2026 bleibt auf dem Stand von 2025 – eine Erhöhung kommt erst 2028. Umso wichtiger ist es, den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich konsequent zu nutzen. Er steht allen Pflegegraden 1 bis 5 zu, wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und kann direkt über Pflegequelle abgerechnet werden – ohne Bürokratie für Sie. Lassen Sie Ihr Guthaben nicht verfallen.

Häufige gestellte Fragen:

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?

Nein. Das Pflegegeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. Für 2026 gibt es keine weitere Erhöhung. Die nächste reguläre Dynamisierung ist gesetzlich für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 Euro monatlich. Zusätzlich können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für anerkannte Alltagsunterstützung wie Pflegequelle nutzen.

Habe ich als Pflegegrad 1 Anspruch auf Unterstützung?

Ja. Obwohl kein Pflegegeld für Pflegegrad 1 vorgesehen ist, steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu. Dieser kann direkt für Leistungen von Pflegequelle genutzt werden – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Was kann ich mit dem Pflegegeld machen?

Das Pflegegeld ist frei verwendbar. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann vollständig an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Der Entlastungsbetrag hingegen ist zweckgebunden – er darf nur für anerkannte Alltagsunterstützung verwendet werden.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?

Nicht genutztes Guthaben kann in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfällt es unwiederbringlich. Es lohnt sich, das Budget regelmäßig zu nutzen – am einfachsten über eine feste Alltagsbegleitung mit Pflegequelle.

Bietet Pflegequelle auch Pflegeleistungen oder Fahrdienste an?

Nein. Pflegequelle ist kein Pflegedienst. Wir bieten ausschließlich Alltagsunterstützung: Haushaltshilfe, Einkaufshilfe und Gesellschaft leisten. Medizinische Pflege, Körperpflege, Medikamentengabe und Fahrdienste gehören nicht zu unserem Angebot.

Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse ab?

Als anerkannter Anbieter rechnet Pflegequelle direkt mit allen gesetzlichen Pflegekassen ab. Nach jedem Termin bestätigen Sie digital auf dem Gerät Ihres Begleiters. Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Übersicht über Ihr verbrauchtes und verfügbares Stundenguthaben.

Entlastungsbetrag nutzen – wir übernehmen die Abrechnung

Pflegequelle ist als Anbieter von allen gesetzlichen Pflegekassen anerkannt. Wir beraten Sie kostenlos und klären gemeinsam, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal einsetzen.

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