Was macht ein Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst erbringt Leistungen, die eine pflegerische oder medizinische Ausbildung voraussetzen. Dazu gehören vor allem die Körperpflege, also Waschen, Anziehen und Lagerung, die Wundversorgung, die Medikamentengabe sowie die Unterstützung bei Bewegungsabläufen. Diese Leistungen werden über die Pflegeversicherung nach SGB XI oder über die gesetzliche Krankenversicherung nach SGB V abgerechnet.
Ein Pflegedienst setzt in der Regel einen anerkannten Pflegegrad voraus. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst und bestimmt den Umfang der Leistungen, die die Pflegekasse übernimmt. Je nach Pflegegrad stehen zwischen 689 Euro und 2.095 Euro monatlich für ambulante Sachleistungen zur Verfügung (Stand 2026).
Pflegedienste sind streng reguliert. Sie benötigen eine Zulassung durch die Pflegekassen und müssen regelmäßige Qualitätsprüfungen bestehen. Pflegefachkräfte haben eine dreijährige Ausbildung absolviert.
Eine Alltagsbegleitung unterstützt Menschen mit Pflegegrad bei den Aufgaben des täglichen Lebens, die keine medizinische Ausbildung erfordern. Das Ziel ist nicht die Behandlung von Erkrankungen, sondern die Verbesserung der Lebensqualität und die Vermeidung von Einsamkeit.
Typische Leistungen einer Alltagsbegleitung umfassen drei Bereiche. Im Bereich Haushalt gehören dazu Aufräumen, Staubwischen, Fensterputzen, kleine Gartenarbeiten und die Abfallentsorgung. Im Bereich Einkäufe und Erledigungen übernehmen Alltagshelfer das Einkaufen, Verräumen von Waren, Botendienste, das Abholen von Rezepten und die Post. Im Bereich Gesellschaft und Begleitung bieten sie Arztbegleitungen, gemeinsame Spaziergänge, Gesellschaftsspiele und einfach Gespräche an.
Was eine Alltagsbegleitung ausdrücklich nicht übernimmt: Körperpflege und Reinigung im Hygienebereich, Medikamentengabe, Unterstützung bei Bewegungsabläufen und Fahrdienste. Pflegequelle ist kein Pflegedienst und bietet diese Leistungen nicht an.
Die rechtliche Grundlage für Alltagsbegleitung ist §45a SGB XI. Anerkannte Anbieter wie Pflegequelle dürfen direkt mit den Pflegekassen abrechnen.